Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB im Widerspruchsfall vor.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Beyond 24 GmbH, handelnd unter der Marke „APC Club“ (nachfolgend „Anbieter“ oder „APC Club“), und ihren Kunden über die Bereitstellung und Nutzung von APC Club sowie damit verbundene Einrichtungs-, Beratungs-, Support-, Integrations- und sonstige Dienstleistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot gehen diesen AGB vor.
(4) „Endkunden“ sind Kunden, Interessenten oder sonstige Kontaktpersonen des Kunden, deren Daten der Kunde in APC Club verarbeitet oder durch APC Club verarbeiten lässt.
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen
(1) Die Darstellung von APC Club auf Webseiten, in Präsentationen oder Werbematerialien ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Bestellung oder Annahme eines Angebots durch den Kunden und anschließende Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Auftragsbestätigung, Zahlungsbestätigung, Freischaltung, Beginn des Onboardings oder tatsächliche Leistungserbringung erfolgen.
(2) Der Vertrag besteht in folgender Rangfolge aus:
- individuell vereinbartem Angebot oder Auftrag,
- Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs,
- Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit einschlägig, und
- diesen AGB.
(3) Der Anbieter darf die Annahme einer Bestellung von einer Identitäts-, Unternehmens- oder Bonitätsprüfung sowie von der vollständigen Bereitstellung der für das Onboarding erforderlichen Angaben abhängig machen.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) APC Club ist eine internetbasierte Software- und Service-Lösung zur Unterstützung von Kundenbindung, Kundenkommunikation und Salonorganisation. Je nach Tarif können insbesondere QR-basierte Registrierung, digitale Treuepunkte, Gutscheine und Empfehlungen, automatisierte Nachrichten, Geburtstags- und Reaktivierungskampagnen, Feedback- und Beschwerdemanagement, Bewertungsanfragen, Mitarbeiterzuordnung, Termin- oder Kalenderfunktionen, Wallet-Pässe, Auswertungen, Dashboards und KI-gestützte Assistenzfunktionen enthalten sein.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif und der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung. Angaben zu wirtschaftlichen Ergebnissen, Umsatzsteigerungen, Kundenrückkehr, Bewertungen oder Auslastung sind Beispiele oder Modellrechnungen und keine Garantie eines bestimmten Erfolgs.
(3) Der Anbieter darf APC Club technisch weiterentwickeln, Sicherheitsmaßnahmen verbessern, Bedienoberflächen anpassen und gleichwertige technische Komponenten ersetzen. Wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen der Hauptleistung werden mindestens sechs Wochen vorher angekündigt. Kann dem Kunden die Fortsetzung nicht zugemutet werden, darf er zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.
(4) Individuelle Entwicklungen, Migrationen, Beratungsleistungen, Kampagnen, Werbeleistungen, Drittanbieter-Kosten und Vor-Ort-Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 4 Einrichtung, Mitwirkung und Abnahme von Projektleistungen
(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Inhalte, Daten, Zugänge, Logos, Texte, Einwilligungsnachweise, Filial- und Mitarbeiterinformationen rechtzeitig, vollständig und rechtmäßig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(2) Der Kunde prüft Konfigurationen, Texte, QR-Codes, Nachrichtenabläufe und Integrationen vor dem produktiven Einsatz. Er teilt erkennbare Fehler unverzüglich mit.
(3) Soweit ein bestimmtes Werk oder eine individuelle Einrichtung abnahmefähig geschuldet ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung unter genauer Bezeichnung eines wesentlichen Mangels widerspricht. Gesetzliche Rechte bei versteckten Mängeln bleiben unberührt.
(4) Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzlich berechnet werden. Der Anbieter informiert den Kunden vorab über die voraussichtlichen Zusatzkosten, soweit diese nicht bereits aus einer Preisliste hervorgehen.
§ 5 Nutzerkonten, Zugang und zulässige Nutzung
(1) Der Kunde benennt berechtigte Nutzer und hält Konto-, Passwort- und Authentifizierungsdaten geheim. Nutzerkonten dürfen nicht von unberechtigten Personen gemeinsam verwendet werden.
(2) Der Kunde ist für Handlungen seiner Nutzer verantwortlich. Er informiert den Anbieter unverzüglich über vermutete unbefugte Zugriffe, verlorene Geräte oder kompromittierte Zugangsdaten.
(3) Unzulässig sind insbesondere: rechtswidrige oder irreführende Inhalte, Spam, unerlaubte Direktwerbung, Belästigung, Umgehung technischer Beschränkungen, Schadsoftware, automatisierte Massenabfragen außerhalb vorgesehener Funktionen, Reverse Engineering soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt sowie die Nutzung für besonders schutzbedürftige Branchen oder Daten ohne ausdrückliche Vereinbarung.
(4) Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Rechtsgrundlagen vorliegen.
(5) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Warnung vorübergehend sperren. Bei akuter Gefahr, Sicherheitsvorfällen, Rechtsverstößen oder drohenden Schäden ist eine sofortige Sperrung zulässig.
§ 6 Kundenkommunikation, Einwilligungen und Bewertungen
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass jede Kommunikation mit Endkunden, insbesondere über Messenger, SMS, E-Mail, Wallet-Mitteilungen oder vergleichbare Kanäle, auf einer wirksamen Rechtsgrundlage beruht. Er dokumentiert erforderliche Einwilligungen und beachtet Widerrufe, Widersprüche, Sperrlisten und kanalbezogene Vorgaben.
(2) Der Anbieter stellt technische Funktionen bereit, übernimmt jedoch keine Rechtsberatung und prüft nicht automatisch, ob eine konkrete Nachricht, Zielgruppe, Kampagne oder Einwilligung rechtmäßig ist.
(3) Der Kunde darf Bewertungsfunktionen nicht zur Täuschung, Manipulation oder rechtswidrigen Unterdrückung negativer Rückmeldungen nutzen. Öffentliche Bewertungsplattformen entscheiden selbst über Veröffentlichung, Sichtbarkeit und Löschung; ein bestimmtes Bewertungsergebnis wird nicht geschuldet.
(4) Der Kunde bleibt für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Angebote, Preise, Gutscheine, Aussagen, Bilder, Logos und Links verantwortlich und sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
§ 7 Externe Kommunikationsplattformen und automatisierter Nachrichtenversand
(1) APC Club stellt dem Kunden Funktionen zur Automatisierung und Verwaltung der geschäftlichen Kundenkommunikation zur Verfügung. Hierzu können externe Kommunikationsplattformen, insbesondere WhatsApp, sowie technische Dienste und Schnittstellen unabhängiger Drittanbieter eingebunden werden.
(2) Vertragspartner des Kunden für APC Club ist die Beyond 24 GmbH. Die Beyond 24 GmbH ist weder Betreiber von WhatsApp noch mit Meta Platforms oder einem anderen Plattformbetreiber verbunden. Die Nutzung externer Kommunikationsplattformen unterliegt zusätzlich den jeweils geltenden Bedingungen, Richtlinien, technischen Vorgaben und Entscheidungen des jeweiligen Plattformbetreibers.
(3) Der Kunde bleibt Inhaber und verantwortlicher Nutzer des verwendeten Kommunikationskontos, der Telefonnummer und der zugehörigen Drittanbieter-Zugänge. Durch die technische Anbindung erhält die Beyond 24 GmbH keine Inhaberschaft an diesen Konten oder Zugängen.
(4) Geschuldet ist ausschließlich die Bereitstellung der im vereinbarten Leistungsumfang beschriebenen Automatisierungs- und Verwaltungsfunktionen. Nicht geschuldet werden insbesondere die dauerhafte Zulassung einer bestimmten technischen Anbindung, die ununterbrochene Verfügbarkeit externer Plattformen, die erfolgreiche Zustellung jeder Nachricht, die dauerhafte Nutzbarkeit eines Kontos oder einer Telefonnummer, die Freischaltung oder Wiederherstellung eines eingeschränkten oder gesperrten Kontos sowie ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
(5) Dem Kunden ist bekannt, dass automatisierte Nachrichtenübermittlung, ein erhöhtes Versandvolumen, Beschwerden oder Blockierungen durch Empfänger, Änderungen von Plattformrichtlinien sowie die Nutzung technischer Drittanbieteranbindungen zu Zustellungsproblemen, Einschränkungen, vorübergehenden Unterbrechungen oder dauerhaften Sperrungen führen können.
(6) Entscheidungen über Prüfung, Zulassung, Einschränkung, Freischaltung, Sperrung, Deaktivierung oder Löschung eines Kontos, einer Telefonnummer, einer Nachrichtenvorlage oder einzelner Funktionen trifft allein der jeweilige Plattformbetreiber. Die Beyond 24 GmbH hat hierauf keinen bestimmenden Einfluss und übernimmt keine Garantie für eine Freischaltung, Entsperrung oder Wiederherstellung.
(7) Eine Einschränkung, Sperrung, Funktionsänderung, Nichtzustellung, technische Störung oder Einstellung einer externen Plattform stellt keinen Mangel der Leistungen von APC Club dar, soweit der betreffende Umstand außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der Beyond 24 GmbH liegt.
(8) Die Beyond 24 GmbH haftet nicht für Schäden, Betriebsunterbrechungen, entgangene Umsätze oder Gewinne, Daten- oder Reichweitenverluste und Ansprüche Dritter, die auf Entscheidungen, Maßnahmen, technische Störungen oder Änderungen eines externen Plattformbetreibers zurückzuführen sind. Dies gilt nicht, soweit die Beyond 24 GmbH die Ursache vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht selbst gesetzt hat. Die allgemeinen Haftungsregelungen in § 16 bleiben unberührt.
(9) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Telefonnummern und sonstige Kontaktdaten rechtmäßig erhoben wurden, erforderliche Einwilligungen vorliegen und nachgewiesen werden können, Inhalte, Versandzeitpunkte und Versandhäufigkeit zulässig sind, Abmeldungen und Widersprüche unverzüglich beachtet werden und die Nutzung den gesetzlichen Vorgaben sowie den Regeln der verwendeten Kommunikationsplattform entspricht.
(10) Der Kunde stellt die Beyond 24 GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Pflichten nach Absatz 9 beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Die Beyond 24 GmbH informiert den Kunden unverzüglich über entsprechende Ansprüche und ermöglicht ihm, soweit zumutbar, die Mitwirkung an der Verteidigung.
(11) Die Beyond 24 GmbH ist berechtigt, Nachrichtenversand, Automationen oder einzelne Funktionen vorübergehend einzuschränken, zu pausieren oder einzustellen, wenn ein erhöhtes Sperr- oder Sicherheitsrisiko, ungewöhnlich viele Beschwerden, Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung, Vorgaben eines Plattformbetreibers oder eine Gefährdung der technischen Stabilität vorliegen. Eine sachlich begründete und angemessene Schutzmaßnahme stellt keine Pflichtverletzung dar.
(12) Die Beyond 24 GmbH darf technische Anbieter, Schnittstellen, Versandverfahren und Integrationen austauschen, anpassen oder ersetzen, sofern der wesentliche Vertragszweck nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten technischen Anbieters, einer bestimmten Schnittstelle oder eines bestimmten Übertragungsverfahrens besteht nicht.
(13) Der Kunde hält für geschäftskritische Kommunikation angemessene alternative Kontaktwege vor und sichert erforderliche Kontaktdaten, Einwilligungsnachweise und Kommunikationsinformationen regelmäßig, soweit eine Sicherungsmöglichkeit besteht. Die Beyond 24 GmbH schuldet keine dauerhafte Archivierung innerhalb einer externen Kommunikationsplattform.
(14) Änderungen der Bedingungen, Richtlinien, technischen Anforderungen oder Geschäftspolitik eines Plattformbetreibers können Anpassungen, Einschränkungen oder die Einstellung einzelner Funktionen erforderlich machen. Die Beyond 24 GmbH wird den Kunden über wesentliche Änderungen informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
(15) Der Kunde bestätigt, vor Vertragsschluss oder spätestens beim Onboarding darüber informiert worden zu sein, dass die Nutzung automatisierter Kommunikation über externe Plattformen mit einem technisch und wirtschaftlich nicht vollständig vermeidbaren Einschränkungs- und Sperrrisiko verbunden ist.
§ 8 KI-gestützte Funktionen
(1) KI-gestützte Funktionen können automatisch erzeugte Antworten, Vorschläge, Zusammenfassungen oder Klassifizierungen bereitstellen. Solche Ausgaben können unvollständig oder fehlerhaft sein und sind vor geschäftlich, rechtlich oder finanziell erheblichen Entscheidungen durch den Kunden zu prüfen.
(2) Der Kunde darf KI-Funktionen nicht mit rechtswidrigen, diskriminierenden oder unnötig sensiblen Daten nutzen. Der Anbieter schuldet keine fachliche, medizinische, steuerliche oder rechtliche Beratung durch KI-Ausgaben.
(3) Der Anbieter darf zur Sicherheit und Qualitätsverbesserung technische Schutzmechanismen, Nutzungsgrenzen und Filter einsetzen.
§ 9 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem gebuchten Tarif oder individuellen Angebot. Sie kann aus einmaligen Einrichtungsgebühren, wiederkehrenden Nutzungsgebühren, nutzungsabhängigen Entgelten, Drittanbieter-Kosten und Zusatzleistungen bestehen.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Einmalige Gebühren sind mit Vertragsschluss, wiederkehrende Gebühren jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Zahlungen können über einen eingebundenen Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, abgewickelt werden. Zahlungsdaten werden grundsätzlich unmittelbar beim Zahlungsdienstleister eingegeben.
(4) Rechnungen sind spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang zu bezahlen, sofern die Rechnung keine andere Frist nennt. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen. Der Anbieter darf nach Mahnung und angemessener Fristsetzung Leistungen sperren oder zurückbehalten.
(5) Der Anbieter kann wiederkehrende Preise aus sachlichen Gründen, insbesondere aufgrund höherer Infrastruktur-, Lizenz-, Kommunikations-, Personal- oder gesetzlicher Kosten, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Änderungszeitpunkt kündigen. Preisänderungen gelten frühestens sechs Monate nach Vertragsbeginn, sofern keine unmittelbar weitergereichten Drittanbieter-Kosten betroffen sind.
§ 10 Freiwillige 14-Tage-Zufriedenheitsgarantie
(1) Soweit auf der Bestellseite oder im Angebot zugesagt, gewährt der Anbieter dem Kunden freiwillig eine 14-tägige Zufriedenheitsgarantie. Dies ist kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.
(2) Der Kunde kann innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss in Textform an kim@beyond24.gmbh erklären, dass er die Garantie in Anspruch nimmt. Der Anbieter erstattet die für das Standardpaket gezahlte Einrichtungsgebühr und bereits gezahlte laufende APC-Club-Gebühren innerhalb von 14 Tagen.
(3) Nicht von der Garantie erfasst sind separat beauftragte individuelle Entwicklungen, nachweislich entstandene und zuvor vereinbarte Fremdkosten sowie Leistungen, die der Kunde nach Ablauf der Garantie ausdrücklich weiter nutzt. Bei Missbrauch oder vorsätzlicher Schädigung besteht kein Erstattungsanspruch.
(4) Die Inanspruchnahme der Garantie beendet den Vertrag mit Zugang der Erklärung. Bereits exportierte oder kopierte kundeneigene Daten bleiben vom Kunden datenschutzkonform zu behandeln.
§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung und Vertragsende
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichen Rechtsverstößen, fortgesetztem Missbrauch, schwerwiegenden Sicherheitsgefährdungen oder Zahlungsverzug trotz Mahnung vor.
(3) Nach Vertragsende endet der Zugang zu APC Club. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen maschinenlesbaren Export der in APC Club gespeicherten, ihm zuzuordnenden Daten verlangen, soweit der Export technisch verfügbar und rechtlich zulässig ist. Zusätzlicher Migrationsaufwand kann nach Aufwand berechnet werden.
(4) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht oder zurückgegeben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter strebt für die Kernfunktionen eine technische Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster, höhere Gewalt, Internet- und Telekommunikationsstörungen, kundenseitige Ursachen sowie Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbietern.
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb typischer Geschäftszeiten durchgeführt. Sicherheitsrelevante oder dringende Wartungen dürfen ohne längere Vorankündigung erfolgen.
(3) Supportzeiten, Reaktionszeiten und Service Levels ergeben sich aus dem gebuchten Tarif oder einem gesonderten SLA. Ohne SLA schuldet der Anbieter eine Bearbeitung innerhalb angemessener Geschäftszeiten, jedoch keine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit.
(4) Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse durch genaue Beschreibung, Screenshots, Zeitangaben und erforderliche Testzugänge, soweit datenschutzrechtlich zulässig.
§ 13 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, APC Club im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Datenmodellen, Workflows, Vorlagen, Designs, Dokumentationen, Methoden, APIs und Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Open-Source- und Drittsoftware unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen.
(3) Rechte an kundeneigenen Inhalten und Daten verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter die für Vertragserfüllung, Hosting, Sicherung, Darstellung und technische Verarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(4) Individuelle Arbeitsergebnisse und weitergehende Rechte, insbesondere Quellcodeüberlassung, Exklusivität oder Übertragbarkeit, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Jede Partei erfüllt die für sie geltenden Datenschutzpflichten. Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher für personenbezogene Daten seiner Endkunden und Nutzer; der Anbieter verarbeitet solche Daten, soweit einschlägig, als Auftragsverarbeiter nach Weisung des Kunden.
(2) Der Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“, früher häufig „ADV“ genannt) ist Bestandteil des Vertrags und kann elektronisch geschlossen werden. Bei Widersprüchen zu diesen AGB geht der AVV hinsichtlich der Auftragsverarbeitung vor.
(3) Der Kunde gewährleistet die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, Übermittlung und Weisungen, informiert betroffene Personen und erfüllt Betroffenenrechte. Der Anbieter unterstützt ihn nach Maßgabe des AVV.
(4) Daten, die der Anbieter für eigene Vertragsverwaltung, Abrechnung, Sicherheit, Missbrauchsverhinderung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet, verarbeitet er in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 15 Mängelrechte
(1) Der Anbieter behebt reproduzierbare Mängel innerhalb angemessener Frist. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn eine Funktion nur aufgrund nicht unterstützter Geräte, veralteter Browser, kundenseitiger Konfiguration, fehlender Mitwirkung oder Änderungen eines Drittanbieters nicht funktioniert.
(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und beschreibt sie nachvollziehbar. Der Anbieter darf zunächst nachbessern oder eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung für die betroffene Leistung angemessen mindern oder den betroffenen Vertragsteil aus wichtigem Grund kündigen.
(4) Für unentgeltliche Beta-, Test- oder Vorabfunktionen wird keine bestimmte Beschaffenheit oder dauerhafte Verfügbarkeit geschuldet.
§ 16 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für entgangene wirtschaftliche Erwartungen, nicht veröffentlichte Bewertungen, ausbleibende Kundenreaktionen, Sperrungen, Einschränkungen oder Löschungen von WhatsApp-, Meta- oder sonstigen Drittanbieter-Konten sowie Datenverluste, soweit diese durch den Kunden, dessen Nutzer oder nicht vom Anbieter beherrschbare Drittanbieter verursacht wurden. § 7 Abs. 8 und die übrigen Regelungen dieses § 16 bleiben unberührt.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen kundenseitigen Inhalten, fehlenden Einwilligungen, unerlaubter Werbung oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Rechtsverstößen beruhen. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den Anspruch mitverursacht hat.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) Weitergehende Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dies aufgrund geänderter Gesetze, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und die Änderung das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschiebt.
(2) Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende des laufenden Vertrags; der Anbieter kann den Vertrag ordentlich zum Änderungszeitpunkt kündigen. Bei wesentlichen Änderungen wird auf Widerspruchs- und Kündigungsrechte ausdrücklich hingewiesen.
§ 19 Referenznennung
Eine Veröffentlichung des Kundennamens, Logos, Testimonials oder einer Case Study erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Einwilligung oder Vereinbarung. Eine erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden; bereits rechtmäßig hergestellte Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen werden.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Erklärungen und Mitteilungen können in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(4) Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern dem Kunden hierdurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(6) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen ausschließlich dem besseren Verständnis.